1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin zu Recht den Fallabschluss per 23. März 2021 vornahm und einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers verneinte. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in ihrem Entscheid im Wesentlichen auf die Beurteilungen von Dr. med. B._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Abteilung Versicherungsmedizin der Beschwerdegegnerin.