2. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 8. Juli 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: " 1. Es sei der Einspracheentscheid vom 7. Juni 2024 aufzuheben. 2. Es sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zur Neubeurteilung zurückzuweisen. 3. Eventualiter sei der Beschwerdeführer bei einem Invaliditätsgrad von 20 % zu berenten und für den Zeitraum vom 23. März 2021 bis März 2023 Unfalltaggelder auszurichten. 4. Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der Unterzeichnende als sein unentgeltlicher Rechtsvertreter einzusetzen.