In der Folge wurde eine Rotatorenmanschettenläsion rechts (Ruptur der Supraspinatussehne) diagnostiziert. Mit Schreiben vom 4. November 2021 teilte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit, dass spätestens ab dem 22. März 2021 von weiteren Behandlungen keine wesentliche Verbesserung des Gesundheitszustandes mehr zu erwarten gewesen sei und deshalb per 23. März 2021 Heilkosten und Taggelder eingestellt würden. Aufgrund einer operativen Osteosynthesematerialentfernung am 13. März 2023 nahm die Beschwerdegegnerin ihre Leistungen ab Operationsdatum bis 19. Juli 2023 (Heilkosten) bzw. 30. Juli 2023 (Taggelder) vorübergehend wieder auf.