Die Abweichung zu dessen Beurteilung wurde von der Rehaklinik B._____ damit begründet, dass die Umfangzunahme bei der Messung "Figure of 8" im Bereich des rechten OSG nach 1,5 Stunden 1 cm betragen habe, was als geringfügig einzuschätzen sei. Eine solche Umfangzunahme müsse auch nicht mit Schmerzen verbunden sein. Eine Pause von einer Stunde pro Tag, um umherzugehen, berücksichtige diese Umfangzunahme umfassend (VB 372/5). Zudem habe die Beschwerdeführerin während der EFL ein dysfunktionales Schmerzverhalten bei schlechter Leistungsbereitschaft gezeigt.