_ sei daher mit Zweifeln behaftet, weshalb darauf nicht abgestellt werden könne. Die Beschwerdegegnerin werde weitere Abklärungen, insbesondere betreffend die Zumutbarkeit einer dem von Dr. med. F._____ definierten Anforderungsprofil entsprechenden Tätigkeit in zeitlicher Hinsicht, vorzunehmen und im Anschluss über den weiteren Leistungsanspruch der Beschwerdeführerin neu zu befinden haben (VB 352/7).