bzw. die anschliessende längere Erholungsphase idealerweise dauern sollte, habe Dr. med. F._____ nicht angegeben. Vor diesem Hintergrund leuchte die in einer angepassten Tätigkeit attestierte Arbeitsfähigkeit nicht ohne Weiteres ein. Selbst unter Annahme, dass für das Hochlagern und Kühlen des Beines bzw. für die anschliessende Ruhepause lediglich 15 Minuten notwendig wären, würden die von Dr. med. F._____ als sinnvoll erachteten beiden Pausen von insgesamt zwei Stunden pro Tag hierfür offenkundig nicht genügen. Die Beurteilung von Dr. med. F._____ sei daher mit Zweifeln behaftet, weshalb darauf nicht abgestellt werden könne.