In der Beurteilung vom 22. Juni 2021 (VB 305) habe er dies weiterhin als schwierig erachtet und es als sinnvoll befunden, "[p]ragmatischerweise" am Vormittag und am Nachmittag jeweils eine zusätzliche Stunde Pause zu veranschlagen. Diese zeitliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in einer Verweistätigkeit sei jedoch nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. Gemäss den Einschätzungen von Dr. med. F._____ träten bereits nach 30 Minuten eine Schwellung und Schmerzsymptomatik auf, die eine Pause zum Hochlagern und Kühlen des Beines notwendig machten. Im Anschluss sei zudem eine "längere Erholungsphase" nötig. Wie lange das Hochlagern -6-