1.3. Die Beschwerdegegnerin veranlasste in der Folge eine Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) bei der Rehaklinik B._____. Gestützt auf deren Ergebnisse sprach sie der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 2. August 2023 eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 19 % ab dem 1. August 2021 zu. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 4. Juni 2024 ab. -3- 2. 2.1. Gegen diesen Einspracheentscheid erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 6. Juli 2024 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Der angefochtene Einspracheentscheid vom 4. Juni 2024 sei aufzuheben.