1.2. Strittig und zu prüfen ist demnach, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 11. Juni 2024 (VB 86) zu Recht abgewiesen hat. 2. In der angefochtenen Verfügung stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht auf das estimed-Gutachten vom 27. November 2023, welches eine psychiatrische und neurologische Beurteilung vereint. Die Gutachter stellten interdisziplinär folgende Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 70.1 S. 12): "• Chronisches Fatigue Syndrom / Myalgische Enzephalomyelitis (ICD- 10: G93.3)".