2.3. Mit Eingabe vom 13. Dezember 2024 reichte die Beschwerdeführerin einen Bericht eines medizinischen Labors vom 17. Oktober 2024 ein und hielt sinngemäss an ihren Anträgen fest. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Die Beschwerdegegnerin begründete die Abweisung des Rentengesuchs damit, dass die Beschwerdeführerin in jeglicher Tätigkeit zu 70 % arbeitsfähig und damit in der Lage sei, ein 30 % unter dem Valideneinkommen -3-