Dass er selber mit Karte bezahlen könne, sei für den zeitlichen Hilfebedarf nicht relevant. Zu Hause sei er auf Hilfe angewiesen, damit alles exakt so verstaut werde, wie es seinem System entspreche, um danach so gut wie möglich darauf zugreifen zu können. Dies entspreche mindestens einem Hilfebedarf der Stufe 3, wobei eine Assistenz wohl schneller wäre, wenn sie den Einkauf alleine erledigen würde. Dies käme Stufe 4 gleich (vgl. Beschwerde S. 11). Diese Ausführungen des Beschwerdeführers vermögen zu überzeugen und belegen, dass er nur eine geringe Eigenleistung erbringen kann, womit Stufe 3 als angebracht - 11 -