Bad, kleinere handwerkliche Aufgaben) einzig das Lüften und das Bett Machen möglich. Auch bezüglich der Wochenkehr ist es nicht nachvollziehbar, wie ihm die Bodenreinigung trocken/nass, das Staubwischen, die Grundreinigung Küche, Fenster, Aussenanlagen – in ausreichender Qualität – möglich sein sollen. Auch die Wartung technischer Hilfsmittel erscheint mangels Sehkraft nicht möglich. Da folglich nur noch eine bescheidene Eigenleistung vollbracht werden kann, sind sowohl die Tages- als auch die Wochenkehr in Stufe 3 einzureihen.