Er könne etwas oberflächlich reinigen, wisse aber nie, ob es sauber sei (VB 177 S. 13). Wie der Beschwerdeführer richtig ausführt (vgl. Beschwerde S. 10), ist ihm von den im FAKT beschriebenen Aufgaben der Tageskehr (allgemeine Ordnung, Lüften, Bett machen, Sichtreinigung - 10 -