4. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu entziehen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 14. August 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob der Beschwerdeführer Anspruch auf einen höheren als den ihm mit Verfügung vom 11. Juni 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 182) zugesprochenen Assistenzbeitrag hat.