2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 11. Juli 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 11. Juni 2024 sei aufzuheben und es seien dem Beschwerdeführer höhere Assistenzbeiträge zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 11. Juni 2024 aufzuheben und die Sache zur weiteren Abklärung und anschliessender Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin. Prozessuales Begehren: