_ vereinbart worden sein soll (VB 22 S. 23). Dass die psychischen Beschwerden eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers begründen sollen, wird denn auch einzig vom behandelnden (internistischen) Hausarzt des Beschwerdeführers vorgebracht, ohne dass dieser die entsprechenden Einschränkungen genauer zu begründen vermöchte. -7-