vgl. E. 3.2 oder 5.2.2. hiervor) massgeblich eingeschränkt werden soll. Zudem fehlt es an fachärztlichen Berichten zum psychischen Gesundheitszustand des Beschwerdeführers. Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Beschwerdeführer einer psychiatrischen Begleitung zugestimmt haben und ein Termin mit den Psychiatrischen Diensten E._____ vereinbart worden sein soll (VB 22 S. 23).