6.2.3. Betreffend die von med. pract. B._____ erwähnten psychischen Beschwerden ist festzustellen, dass in den Akten vorwiegend eine psychische Symptomatik in Zusammenhang mit körperlicher Anstrengung und Atembeschwerden sowie Dunkelheit und Platzmangel beschrieben wird (VB 22 S. 22 ff., 27, 34 f. und 36). Auch diesbezüglich ist nicht ersichtlich, wie die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers in einer dem Zumutbarkeitsprofil entsprechenden angepassten Tätigkeit (insbesondere körperlich leicht und überwiegend sitzend; vgl. E. 3.2 oder 5.2.2. hiervor) massgeblich eingeschränkt werden soll.