6.2.2. Das von med. pract. B._____ erwähnte Übergewicht des Beschwerdeführers und dessen schmerzbedingten Bewegungseinschränkungen sind ausführlich aktenkundig (VB 1; 15 S. 6; 22 S. 14 f.; 25 S. 6 f.; etc.) und waren Dr. med. C._____ im Zeitpunkt seiner Beurteilungen vom 21. Februar und 3. April 2024 damit bestens bekannt. Es ist davon auszugehen, dass diese Symptomatiken im Rahmen seiner Beurteilungen – auch wenn nicht explizit genannt – ebenfalls berücksichtigt worden sind. So ist jedenfalls nicht ersichtlich, wie sie den Beschwerdeführer in einer dem von Dr. med. C.___