nachvollziehbaren Beurteilung vom 3. April 2024 bekannt. Entsprechend hat er dazu Stellung genommen und zutreffend ausgeführt, dass eine blosse Aufzählung von Diagnosen keine Aussagekraft besitze (VB 47 S. 2). Letztlich ist für die Beurteilung der Invalidität nicht die Diagnose massgebend, sondern in erster Linie die aus einer gesundheitlichen Beeinträchtigung resultierende funktionelle Einschränkung, sprich welche Auswirkungen eine Krankheit auf die Arbeitsfähigkeit hat.