2. 2.1. Mit Schreiben vom 9. Juli 2024 reichte der bevollmächtigte Hausarzt des Beschwerdeführers, med. pract. B._____, Praktischer Arzt und Facharzt für Allgemeinmedizin (D), beim hiesigen Gericht die gegen die Verfügung vom 28. Mai 2024 gerichtete und am 24. Juni 2024 erst fälschlicherweise bei der Beschwerdegegnerin eingereichte, mit "Widerspruch" betitelte Beschwerde vom 19. bzw. 21. Juni 2024 ein, worin er bzw. der Beschwerdeführer sinngemäss die Aufhebung der besagten Verfügung und eine erneute Überprüfung des Falles beantragten. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 21. August 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.