1. Der 1964 geborene Beschwerdeführer meldete sich unter Angabe diverser gesundheitlicher Probleme am 24. Juli 2023 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach diversen beruflichen und medizinischen Abklärungen, stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer nach Rücksprache mit dem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) am 26. Februar 2024 die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht. Nach dagegen gerichteter Einwänden des Beschwerdeführers und erneuter Rücksprache mit dem RAD entschied die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 28. Mai 2024 wie vorbeschieden.