___ und verfügt über eine Niederlassungsbewilligung C (VB 32). Zwar liegt dieses Durchschnittseinkommen unter demjenigen der Schweizer Bürgerinnen (LSE 2020, T12_b, Frauen ohne Kaderfunktion), aber über dem für die Invaliditätsbemessung üblicherweise herangezogenen Durchschnittseinkommen (LSE 2020, Tabelle TA1_tirage_skill_level, Kompetenzniveau 1, Frauen, Total), sodass sich kein Abzug vom Invalideneinkommen rechtfertigt (Urteil des Bundesgerichts 8C_469/2016 vom 7. September 2016 E. 4.3.3 [für LSE 2012]).