Gutachten, insb. VB 111 S. 9) sowie zur Persönlichkeitsdiagnostik (VB 111 S. 27) bzw. den persönlichen Ressourcen (VB 111 S. 28), zum sozialen Kontext (VB 111 S. 28 und 23 f.) und zur Konsistenz (VB 111 S. 26). Das Gutachten berücksichtigt damit sämtliche durch die Rechtsprechung vorgegebenen Indikatoren hinreichend. Zudem sind die gutachterlichen Ausführungen nachvollziehbar begründet, womit die funktionellen Auswirkungen der diagnostizierten psychischen Störungen medizinisch anhand der Indikatoren schlüssig und widerspruchsfrei festgestellt wurden.