im neurologischen Gutachten zwar keine Diagnose mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit gestellt und eine 100%ige Arbeitsfähigkeit attestiert hat, aufgrund der chronischen Kopfschmerzsymptomatik dann aber auf einen erhöhten Pausenbedarf der Beschwerdeführerin erkannt hat (VB 111 S. 20), mag zwar auf den ersten Blick widersprüchlich erscheinen (vgl. Beschwerde, Ziff. 37 f.). Da sie den erhöhten Pausenbedarf in demselben Satz, in welchem sie die 100%ige Arbeitsfähigkeit attestierte, aber explizit wiederholt hat (ebd.), ist von einem sehr geringen zusätzlichen Pausenbedarf bzw. einer sehr geringen funktionellen Einschränkung auszugehen.