I._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und Rheumatologie, in seinem Bericht vom 16. November 2015 festhielt, die Beschwerdeführerin spreche "recht gut deutsch" (VB 15 S. 7). Andererseits ist festzuhalten, dass bei jeder Begutachtung durch die medexperts AG eine Dolmetscherin vor Ort war, welche bei Bedarf und damit insbesondere im Fall von allfälligen Verständigungsproblemen oder Missverständnissen zwischen den Gutachtern und der Beschwerdeführerin jederzeit hätte eingreifen können, was sie gemäss den gutachterlichen Ausführungen denn auch getan hat (VB 111 S. 17; 25; 33; 42).