5.2.5. In seiner erneuten Stellungnahme vom 16. September 2023 ergänzte RAD- Arzt Dr. med. C._____, dass auch in den neuen Berichten keine objektivierbaren Funktionsdefizite (inklusive einer pathologischen Neurologie) beschrieben würden (VB 113 S. 2 f.). Dem dysfunktionalen Verhalten der Beschwerdeführerin, auch anlässlich der rheumatologischen Untersuchung vom November 2021, könne kein Krankheitswert beigemessen werden, habe das medexperts-Gutachten doch auf widersprüchliches, verdeutlichendes und selbstlimitierendes Verhalten der Beschwerdeführerin anlässlich der Untersuchungen hingewiesen (VB 113 S. 3). -9-