_ aus psychiatrischer Sicht entfalle (VB 111 S. 28), stellte die orthopädische Gutachterin Dr. med. G._____, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, fest, dass eine prüfende Auseinandersetzung mit dem Vorgutachten auf neurologischem Fachgebiet erfolgen solle, da die Paresen in ihrem Ausmass und Verlauf bestimmt werden müssten. Ein Ergebnis wie im Gutachten vom 30. November 2021 festgehalten, sollte nicht ohne neurologische Abklärung erfolgen (VB 111 S. 37). Im internistischen Teilgutachten teilte Dr. med. H._____, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, in ihrer Auseinandersetzung mit dem Gutachten von Dr. med. D.__