Anhand der von der Beschwerdeführerin dargestellten Kraftlosigkeit des gesamten Körpers, betont des rechten Armes, wäre sie nicht in der Lage gewesen, sich an- und auszuziehen, geschweige denn zu gehen. Bei einer Symptomatik, die seit über zehn Jahren bestehe, hätten sich neurologisch keine objektivierbaren sensomotorischen Defizite (keine Atrophie, symmetrisches Reflexniveau, keine Faszikulationen) gefunden, die für eine periphere oder zentrale Schädigung sprechen würden. Es liege kein Nachweis eines neurologisch objektivierbaren Defizits vor (VB 111 S. 21).