Allerdings könne ein "Ruheschmerz im Sitzen und Stehen, zervikal mit cephaler Symptomatik und einer Dauerdysästhesie im rechten Arm diffus verteilt" ebenso wenig wie eine "Rotation HWS passiv geführt bds. 70 Grad mit Zunahme der Ausstrahlungen in den rechten Arm und cephal, auch bei beginnender Extension und Lateralflexion ab 5 Grad" als ausgewiesenes organisches Substrat der angemeldeten gesundheitlichen Einschränkungen qualifiziert werden (VB 93 S. 3). Gleiches gelte für noch so ausgeprägte myofaszial reflektorische schmerzhafte Dysbalancen. Vom rheumatologischen Gutachter würden zu keinem Zeitpunkt objektivierbare pathologische Befunde beschrieben, die zu derart gravierenden Funktions-