auf das aktualisierte MRI vom 23. November 2021 mit einer schlitzförmigen rechtsforaminalen Stenose C5/6 zu verweisen, was zum Teil die Restbeschwerden und neurologischen Ausfälle erklären könne. Sollte nach Einholung einer Zweitmeinung effektiv die erwähnte Stenose C5/6 wesentlich an der Beschwerdeentwicklung beteiligt sein, hätte man die Option einer nochmaligen Dekompression. Ohne weitere, wahrscheinlich nicht zu umgehende operative Behandlung dürfte eine berufliche Reintegration auf dem freien Markt kaum gelingen (VB 61 S. 8).