5. 5.1. Die Beschwerdeführerin wurde im Rahmen der polydisziplinären medex- perts-Begutachtung fachärztlich umfassend und in Kenntnis der Vorakten (VB 111 S. 47 ff.) sowie unter Berücksichtigung der geklagten Beschwerden (VB 111 S. 13 ff.; 22 f.; 30 f.; 38 ff.) untersucht. Das Gutachten beruht auf allseitigen Untersuchungen der beteiligten medizinischen Fachrichtungen und bezieht die entsprechenden Teilgutachten mit ein (VB 111 S. 6 ff.; vgl. S. 13 ff.; 22 ff.; 29 ff.; 38 ff.). Es wurden Zusatzuntersuchungen durchgeführt (VB 111 S. 6; vgl. S. 2 ff.).