2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 15. Februar 2024 wurde die B._____, als berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen. Mit Eingabe vom 17. April 2024 beantragte diese die Entlassung aus dem Verfahren, da die Beschwerdeführerin nie bei ihr versichert gewesen sei. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 13. Mai 2024 wurde die B._____ aus dem Verfahren entlassen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin den Rentenanspruch der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 29. November 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 121) zu Recht verneint hat.