1.2. Am 2. Dezember 2020 meldete sich die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf diverse körperliche Beschwerden erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Integration / Rente) an. Diese tätigte wiederum Abklärungen in beruflicher und medizinischer Hinsicht und zog erneut die Akten des zuständigen Krankentaggeldversicherers bei. Mangels subjektiver Eingliederungsfähigkeit schloss die Beschwerdegegnerin den Eingliederungsprozess am 17. März 2023 ab. Im Rahmen der nachfolgenden Rentenprüfung liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin auf Anraten ihres internen Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) polydisziplinär begutachten.