Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1969 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 17. Dezember 2015 unter Hinweis auf ein "[c]ervikoradikuläres Schmerzsyndrom mit bekannter Diskushernie" bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an.