Demgegenüber wies RAD-Arzt Dr. med. F._____, Facharzt für Neurologie, in seiner Stellungnahme vom 20. März 2024 grundsätzlich einleuchtend auf diverse Inkonsistenzen im medexperts-Gutachten hin. Gemäss klinischer Erfahrung sei es zweifelsohne möglich, dass ein Hirnsubstanzdefekt, wie er im vorliegenden Fall bestehe, eine kognitive Störung bedinge. Der Nachweis einer solchen alleine reiche umgekehrt für die Annahme einer kognitiven Störung oder einer hirnorganischen Verhaltensveränderung indes nicht aus.