3. In der angefochtenen Verfügung stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das medexperts-Gutachten vom 19. September 2023, welches eine allgemeininternistische, eine neurologische, eine neuropsychologische, eine orthopädische sowie eine psychiatrische Beurteilung umfasst. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit (VB 79 S. 7):