Vorliegend stellt dies die Verfügung vom 7. Dezember 2007 (VB 32) dar. Dieser lag unter anderem die Beurteilung der RAD-Ärztin med. pract. C._____, Praktische Ärztin, vom 25. Januar 2007 zugrunde. Zusammengefasst führte diese aus, aufgrund des Rückenleidens bestehe eine 50%ige Arbeitsfähigkeit in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit. Gestützt auf die RADinterne fachärztliche rheumatologische Untersuchung (durch Dr. med. D._____, Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie; vgl. dessen Bericht vom 23. Januar 2007 in VB 16) sei von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit auszugehen (VB 15 S. 3). -4-