"1. Es sei die Verfügung vom 21.05.2024 aufzuheben. 2. Es sei dem Beschwerdeführer eine Rente gestützt auf einen Erwerbsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 % zuzusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 12. August 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.