7.2. Mit seiner Beschwerde reichte der Beschwerdeführer das Schreiben seines Hausarztes Dr. med. D._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, vom 2. Juli 2024 (Beschwerdebeilage 1) und die berufliche Grundabklärung der Rehaklinik E._____ vom 21. März 2023 (Beschwerdebeilage 2) ein. Dabei ging Dr. med. D._____ gestützt auf die berufliche Grundabklärung davon aus, dass beim Beschwerdeführer aufgrund eines chronischen Schmerzsyndroms eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit bestehe.