7. 7.1. Prof. Dr. med. B._____ führte in seiner RAD-Beurteilung vom 11. Januar 2024 aus, dass in einer angepassten Tätigkeit nicht von einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes auszugehen sei. Bereits im Zeitpunkt der letzten Überprüfung des Falles durch den RAD am 13. Juni 2022 hätten keine Befunde objektiviert werden können, die als pathophysiologische Grundlage des vom Beschwerdeführer vorgetragenen Schmerzgeschehens hätten angesehen werden können (VB 298 S. 3).