6. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, dass er aufgrund eines Unfalles bzw. einer unfallähnlichen Körperschädigung unter erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen leide, welche seine Arbeitsfähigkeit wesentlich beeinträchtigten. Die vorliegenden Berichte würden eine wesentliche Veränderung seines Gesundheitszustandes seit der letzten rechtskräftigen Verfügung belegen (Beschwerde S. 2).