Es bestehe eine sehr komplexe Situation bestehend aus polytopen Schmerzarealen und Hinweisen auf eine Schmerzchronifizierung. Die im Laufe der Jahre vorgenommenen apparativen Untersuchungen mittels MRI, Ultraschall bzw. konventionellem Röntgen hätten keine pathologischen Befunde aufdecken können, die – mit Ausnahme des Handgelenkbereichs – mehr klinische Bedeutsamkeit einfordern würden. Die Gegenüberstellung des jetzigen Beschwerdepanoramas mit demjenigen vom 13. Juni 2022 lasse keine derartige Malignisierung erkennen, welche eine deutliche Verminderung der Arbeitsfähigkeit zur Folge hätte. Für eine angepasste Tätigkeit bestehe eine volle Arbeitsfähigkeit.