Daraus habe sich in der Folge ein chronischer Schmerzzustand der linken Hand entwickelt, welcher diagnostisch als V.a. nozizeptives neuropathisches Schmerzsyndrom des linken Handgelenkes interpretiert worden sei. Unabhängig davon werde fachärztlich von einem linksseitigen Hüftschmerz berichtet, welcher jedoch nicht auf eine objektivierbare Pathologie zurückgeführt werden könne (VB 187 S. 2). Im Ergebnis sei spätestens ab dem 10. Januar 2018 von einer vollen Arbeitsfähigkeit für eine angepasste -5- Tätigkeit auszugehen, wie sie für einen funktionellen Einhänder in der Praxis vorgesehen werde (VB 187 S. 4).