" 1. Die Aufhebung der Verfügung vom 20.06.2024. 2. Die Zusprache einer Invalidenrente aufgrund der nachgewiesenen unfallähnlichen Körperschädigungen und der erheblichen Beeinträchtigung meiner Arbeitsfähigkeit." Im Sinne eines Beweisantrags beantragte der Beschwerdeführer, ein unabhängiges medizinisches Gutachten durch einen neutralen Arzt erstellen zu lassen. 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 28. August 2024 die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 10. September 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege für die Gerichtskosten bewilligt.