1.3. Am 21. April 2021 stellte der Beschwerdeführer erneut ein Gesuch um Gewährung von Leistungen der IV, auf welches die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 21. September 2021 nicht eintrat. Am 22. Mai 2023 ersuchte der Beschwerdeführer die Beschwerdegegnerin um eine nochmalige Rentenprüfung. Nach Rücksprache mit dem RAD und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin einen Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Invalidenrente mit Verfügung vom 20. Juni 2024 ab. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 26. Juni 2024 Beschwerde und beantragte: