Am 9. Mai 2007 meldete sich der Beschwerdeführer abermals zum Leistungsbezug an. Nachdem die Beschwerdegegnerin am 12. September 2007 ihre Nichteintretensverfügung vom 12. Juni 2007 pendente lite aufgehoben und das Versicherungsgericht mit Beschluss vom 25. September 2007 das Verfahren VBE.2007.494 abgeschrieben hatte, erfolgte eine polydisziplinäre (internistisch, rheumatologisch, psychiatrische) Begutachtung des Beschwerdeführers. Gestützt auf das Gutachten der Aerztlichen Begutachtungsinstitut GmbH, Basel (ABI), vom 13. Oktober 2008 (und deren Stellungnahme vom 21. Januar 2009) wies die Beschwerdegegnerin am 15. April 2009 das Rentenbegehren verfügungsweise ab.