5.2. 5.2.1. Das Einstellraster gemäss AVIG-Praxis ALE des seco (Stand: 1. Januar 2024) sieht für ungenügende Arbeitsbemühungen während einer einmonatigen Kündigungsfrist eine Einstelldauer von drei bis vier Tagen vor (Rz. D79 der AVIG-Praxis ALE, Ziff. 1.1.A.1).