20a Abs. 1 und Abs. 3 AVIV). Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird sie sämtliche während der Kündigungsfrist getätigten Stellenbewerbungen einzureichen haben (BGE 139 V 524 E. 2.1.2 S. 526). 4. 4.1. Ausweislich der Akten wurde der Beschwerdeführerin ihre Anstellung als Hilfsköchin im Pensum von 55 % am 30. Januar 2024 durch die Arbeitgeberin C._____ GmbH per 29. Februar 2024 gekündigt (VB 146). In der mithin relevanten Periode vor Anspruchsbeginn vom 31. Januar bis -5-