Dazu habe er die MR-tomografischen Befunde gewürdigt und auch dem intraoperativen Situs, namentlich den intraoperativen Fotografien gebührend Rechnung getragen (VB 301 S. 3). Auch das Vorliegen einer überwiegend degenerativen Strukturalteration auf der linken, adominanten und kontralateralen Schulter sei von ihm thematisiert und diskutiert worden, wobei sämtliche strukturellen Alterationen typischen degenerativen Veränderungen entsprächen (VB 301 S. 4). Zu den unterschiedlichen Ansichten hinsichtlich der Häufigkeit der vom Beschwerdeführer ausgeübten sportlichen Aktivitäten äusserte sich Dr. med. B._____, wobei er mit schlüssiger Begründung an seinem Gutachten festhielt.